Sachkundenachweis (20/40) Abnahme
Seit dem 18.12.2002 besteht das Landeshundegesetz - LHundG NRW, welches besagt, dass alle Halter von großen Hunden oder einer bestimmten "gefährlichen" Rasse, eine theoretische (bei Kategorie 1 + 2 Hunden auch praktische) Prüfung ablegen müssen. Die Bescheinigung (sowie bei Kat. 1 ein Führungszeugnis) ist dem örtlichen Ordnungsamt vorzulegen. Dieses entscheidet dann über die Haltungseignung der Besitzer.
Große Hunde: Als große Hunde werden alle Hunde bezeichnet, die ausgewachsen größer als 40 cm (Stockmaß) oder schwerer als 20 kg sind.
Hunde der Kategorie 1: Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen
Hunde der Kategorie 2: Fila Brasiliero, Rottweiler, Dogo Argentino, Bullmastiff, Mastiff, American Bulldog, Alano, Tosa Inu, Mastino Napolitano, Mastin Espanol sowie deren Kreuzungen
Hunde der Kategorie 1 und 2 müssen ab dem 6. Lebensmonat mit Maulkorb und Leine geführt werden. Durch die Vorstellung zu einem Wesenstest kann eine Befreiung erlangt werden.
Große Hunde müssen außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden.
Alle Hunde müssen einen Mikrochip oder übergangsweise (bis 2011) eine Tätowierung vorweisen. Eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden ist abzuschließen. Die Hunde müssen beim Ordnungs- und Steueramt gemeldet werden.
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